Ausbildung

Die Ausbildung zum Privatpiloten besteht aus einer theoretischen Ausbildung und einer (praktischen) Flugausbildung. Die Flugausbildung dauert für Segelflieger 25 und für Privatflugzeugführer (für die nationale Lizenz) 35 (Zeit-)Stunden. Wer die Ausbildung besonders schnell abschließt (Segelflieger innerhalb 18, Privatflugzeugführer innerhalb 4 Monaten), bekommt 5 Stunden erlassen. Allerdings sollte man als Normalmensch eher mit mehr Zeit und auch deutlich mehr Stunden rechnen. Es ist ähnlich wie beim Führerschein. Je älter man einsteigt, desto mehr Flugstunden sollte man einkalkulieren (Faustregel: Vorgeschriebene Stundenzahl + Alter - 15).

Wer hingegen die Ausbildung nach JAR-FCL betreibt, muß sogar insgesamt 45 Stunden absolvieren. In den 10 zusätzlichen Unterrichtsstunden erlernt der Pilot das Fliegen nach CVFR. Das berechtigt ihn später, in den Luftraum C (Kontrollzone) einzufliegen; vor allem aber benötigt er die CVFR-Berechtigung, wenn er ins Ausland fliegen will. JAR-FCL-Piloten sind also erheblich umfassender ausgebildet.

Für Motorsegler gilt etwas Besonderes. Wer das Fliegen damit (erstmals) erlernen will, muß umittelbar eine Lizenz nach JAR-FCL (Klassenberechtigung Reisemotorsegler) erwerben, d.h. also mindestens 45 Flugstunden absolvieren. Dafür hat er dann aber auch gleich die CVFR-Berechtigung miterworben. Das ist übrigens eine der vielen Ungereimtheiten des neuen Rechts: Mit dem "kleineren" Flugzeug muß man eine umfangreichere Ausbildung ableisten.

Unterrichtspause Die theoretische Ausbildung dauert etwa 90 Unterrichtsstunden und umfaßt sieben Sachgebiete. Diese Ausbildung wird meistens an Winterwochenenden angeboten. Im Unterschied zur Ausbildung zum Führerschein darf (und muß) man ein Flugzeug auch schon vor der Prüfung ganz alleine fliegen. Sobald Sie die notwendigen fliegerischen Fertigkeiten erlangt haben, also regelmäßig zwischen der 10. und 25. Flugstunde, läßt Sie der Fluglehrer alleine fliegen. Sie machen also einige Starts und Landungen, wobei Sie vom Fluglehrer nur über Funk begleitet werden. Der erste Alleinflug - das Freifliegen - gehört sicherlich zu den großartigsten Erlebnissen eines Piloten. Und auch im weiteren Verlauf Ihrer Ausbildung werden Sie immer wieder alleine fliegen (dürfen), sogar bis zu anderen Flugplätzen, wo sie auch landen werden. Es gehört bspw. zur Ausbildung, daß Sie einen Navigations-Dreiecksflug - also einen Flug mit zwei Zwischenlandungen - mit einer Gesamtstrecke von 270 km in eigener Verantwortung und ohne Begleitung unternehmen. Und solche Alleinflüge sind einer der Gründe, warum man bei der Flugausbildung keine Eile an den Tag legen braucht. Die Unterschiede zum Lizenzpiloten sind nämlich nur, daß der Flugschüler für solche Alleinflüge einen schriftlichen Flugauftrag des Lehrers benötigt (den man aber in aller Regel mühelos erhält) und daß man als Flugschüler keinen Gast mitnehmen darf.

 

JAA, JAR und JAR-FCL

JAA steht für Joint Aviation Authorities. Die JAA ist ein Zusammenschluß der nationalen Luftfahrtbehörden Europas.

JAR steht für Joint Aviation Requirements und meint ein von der JAA ausgearbeitetes Regelwerk, das in Deutschland in großen Teilen im April 2003 in Kraft gesetzt wurde. Es beschreibt die europäischen Anforderungen an die Luftfahrt und ist ähnlich gegliedert und strukturiert wie die Federal Aviation Regulations (FAR) der amerikanischen Luftfahrtbehörde.

Die meisten JAR sind nicht aus sich heraus verbindlich. Es handelt sich eher um Vorschläge an die nationalen oder den europäischen Gesetzgeber, die diese allerdings mühelos in nationale oder europäische Gesetze umsetzen können - was auch bereits geschehen ist.

Die für Privatpiloten wichtigsten JAR nennt man JAR-FCL. FCL steht für Flight Crew Licence. JAR-FCL sind also die Regeln, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen man Privatpilot werden und bleiben kann.

Die JAR-FCL beschreiben also die Voraussetzungen, unter denen man (europäischer) Privatpilot werden kann. Wer eine Lizenz nach JAR-FCL erworben hat, hat die Berechtigung, in ganz Europa - genauer gesagt - in allen Staaten, die sich der JAA angeschlossen haben (zum 1.10.2004 waren das immerhin schon 26) zu fliegen, ohne eine spezielle nationale Lizenz des jeweiligen Staates erwerben zu müssen.

 

Medizinische Tauglichkeit

Sie wird festgestellt durch eine Untersuchung bei speziellen Fliegerärzten. Anschriften von Fliegerärzten erfahren Sie in Ihrem Verein oder Ihrer Flugschule. Als Privatpilot benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Dieses Zeugnis müssen Sie später immer wieder erneuern. Die Gültigkeit hängt von der Art Ihrer Lizenz und von Ihrem Alter ab. Je älter Sie sind, desto öfter müssen Sie zum Fliegerarzt (Kosten jeweils um die 70 Euro). Geregelt ist das nun in VO (EU) 1178/2011, Anhang IV, Abschnitt A, MED.A.045

 

Mindestalter

Um Segelflieger zu werden, kann man im Alter von 14 Jahren mit der Ausbildung beginnen und die Lizenz mit 16 Jahren erwerben. Alle übrigen können die Ausbildung im Alter von 16 Jahren starten und die Lizenz mit 17 Jahren erlangen. Wer eine JAR-FCL-Lizenz anstrebt, kann mit der Ausbildung auch vor dem 16. Lebensjahr loslegen, muß aber beim ersten Alleinflug 16 Jahre alt sein.

 

Privatpiloten

üben im Gegensatz zu Berufspiloten eine fliegerische Tätigkeit im nicht gewerbsmäßigen Luftverkehr aus.

JAR-FCL 1 deutsch Nr. 1.001 (vom 17.11.2008): "Privatpilot (Private pilot): Ein Pilot mit einer Lizenz, die eine fliegerische Tätigkeit im gewerbsmäßigen Luftverkehr nicht zuläßt."

 

PPL

PPL heißt Privatpilotenlizenz. Das ist die Lizenz, die es dem Inhaber gestattet, im nicht gewerblichen Verkehr Luftfahrzeuge zu fliegen.

 

Die sieben Sachgebiete des theoretischen Flugunterrichts

 

Zuverlässigkeit

Das ist die (vorwiegend charakterliche) Voraussetzung, die von fast allen Bewerbern ohne weiteres erfüllt wird. Es wird von der Erlaubnisbehörde danach gefragt, ob bezüglich des Bewerbers Anhaltspunkte vorliegen, die dafür sprechen, daß er seine Pflichten beim Führen von Flugzeugen im Luftverkehr nicht ordnungsgemäß erfüllen wird. Das kann etwa angenommen werden, wenn das Führungszeugnis, also der den Bewerber betreffende Auszug aus dem strafrechtlichen Bundeszentralregister einschlägige Eintragungen enthält. Der Pilotenbewerber sollte auch keine einschlägigen Eintragungen in der sog. Luftfahrer-Eignungsdatei nach § 66 Luftverkehrsgesetz haben. In ihr werden u.a. alle Straftaten gespeichert, die für die Beurteilung der Tauglichkeit und Zuverlässigkeit von Personen für den Umgang mit Luftfahrzeugen erforderlich sind.

 

Pruefung

Der theoretische Prüfungsteil wird vor der Behörde bzw. vor einem hierzu beauftragten Prüfer abgenommen und besteht aus Tests mit Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice). Aus einem veröffentlichten Fragenkatalog, der zu jedem Ausbildungsthema zwischen 108 (menschliches Leistungsvermögen) und über 600 Fragen enthält, muß der Bewerber eine bestimmte Anzahl von Fragen zu jedem Thema beantworten. Hat der Bewerber 75% der Fragen eines Themengebiets richtig beantwortet, hat er die Prüfung in diesem Gebiet bestanden.

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsflug von etwa einer Stunde. Bei Prüfungen nach JAR-FCL muß man mit einem Prüfungsflug von etwa 1,5 bis 2 Stunden rechnen.

 

Sichtflugregeln (Visual Flight Rules - VFR)

Privatpiloten sind meistens Sichtflugflieger, d.h. sie fliegen unter Sichtflugbedingungen. Welche Sichtflugbedingungen im einzelnen gelten, bestimmen die VFR (vgl. VFR-Tabelle). So ist bspw. festgelegt, daß im Luftraum Echo ein Mindestabstand von Wolken einzuhalten ist (horizontal 1.500 m; vertikal 300 m). VFR steht im Gegensatz zu IFR (Instrument Flight Rules - Instrumentenflugregeln). Bei einem Flug nach IFR verläßt man sich ausschließlich auf die Instrumente des Flugzeugs. Die Ausbildung zur IFR-Berechtigung ist ausgesprochen aufwendig und langwierig.

Eine Besonderheit gilt für bestimmte Teile des kontrollierten Luftraums, und zwar für den sogenannten Luftraum C (Kontrollzone). In diesen Luftraum, der in aller Regel in großer horizontaler Ausdehnung über internationalen Flughäfen zu finden ist, dürfen Privatflugzeug- und Motorseglerführer, die keine IFR-Berechtigung besitzen, nur einfliegen, wenn sie die Berechtigung zum Durchführen kontrollierter Sichtflüge (CVFR-Berechtigung) besitzen (und ihr Flugzeug entsprechend ausgerüstet ist). CVFR steht für Controlled VFR flight (kontrollierter VFR-Flug).

 

Gleitzahl

Jedes Flugzeug - auch eine Düsenverkehrsmaschine - kann in einen Gleitflug übergehen, und damit ohne Triebwerkshilfe fliegen. Die Gleitzahl des Flugzeuges bestimmt dabei ganz wesentlich das Sinkverhalten eines Flugzeuges und wird meistens als ein Verhältniswert angegeben.

Eine Gleitverhältnis von "1 : 25" bedeutet, daß man bei einem Meter Höhenverlust eine Strecke von 25 Metern zurücklegt, sofern keine anderen Einflüsse (Fallwind, Gegenwind etc.) hinzukommen. Ein Gleitverhältnis von "1 : 25" entspricht einer Gleitzahl von 0,04.

Eine Cessna 150 hat beispielsweise ein Gleitverhältnis von 1 : 7 (also eine Gleitzahl von ca. 0,14286). Mit 1000 Metern Höhe kann eine Cessna 150 also grundsätzlich noch 7 km weit fliegen. Moderne Düsenverkehrsmaschinen haben sogar eine Gleitzahl von etwa 1 : 16 bis hin zu 1 : 20. Da Verkehrsflugzeuge in der Regel mind. 10.000 Meter hoch fliegen, können sie nach einem Totalausfall der Triebwerke also noch 120 km weit gleiten. Weiteres zur Gleitzahl auf www.luftpiraten.de.

Wer englisch versteht, kann auch mal hier nachlesen, wie es dem Kapitän Robert Pearson mit einer Boeing 767-200 im Jahr 1983 gelungen ist, nach einem Ausfall beider Triebwerke auf einem militärischen Landeplatz notzulanden. Wer englisch nicht beherrscht, kann hier über den Gleitflug eines Passagierflugzeugs nachlesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende des Textes (definitionen.html - 25.09.13)