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(§ 1 Abs. 2 Nr. 1 LuftPersV)
Hier erfährt man neben vielem anderen, wie man sich mit einem Flugzeug im
Luftraum zu verhalten hat.
In § 1 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Freiheit des
Luftraums angeordnet. Das hört sich zunächst einmal gut an. Man muß die
zitierte Bestimmung aber vollständig lesen. Dann erst ahnt man, dass es mit der
Freiheit des Luftraums nicht mehr viel auf sich hat. Die vollständige
Bestimmung lautet:
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei,
soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner
Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland
anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates
der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen
Rechtsvorschriften beschränkt wird.
Auch das Sachgebiet Luftrecht ist mit dieser Bezeichnung nur sehr unvollständig
beschrieben. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
lautet das Sachgebiet nämlich:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich
Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des
Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln.
Mit welchen Wissensgebieten man sich im einzelnen beschäftigen muß, erfahren
Sie - sehr ausführlich - wenn Sie sich das
"Inhaltsverzeichnis"
zu meinem Buch
"Luftrecht und Flugfunk"
betrachten.


(§ 1 Abs. 2 Nr. 2 LuftPersV)
In diesem Fach lernt man, von einem Ort zum anderen zu kommen.
In der Luft findet man keine Straßenschilder! Daß Franz Joseph Strauß -
ein begeisterter Pilot - wenn er sich verirrt hatte, einfach so tief entlang
der Autobahn geflogen ist, daß er die Hinweisschilder lesen konnte, dürfte
dem Reich der Fabeln angehören.
Wer nicht nur Platzrunden fliegen will, muß navigieren, also Kurs und
Standort bestimmen können.
In Luft- und Seefahrt kennt man verschiedene Arten der Navigation, z.B. die
Astronavigation, mit deren Hilfe sich die Seefahrer früherer Zeiten
anhand der Sterne (einschließlich der Sonne) orientierten. Oder die
Funknavigation, bei der Funk-Sendestationen ähnlich Leuchttürmen
die Richtung weisen. In der Luftfahrt erlangt auch die Satellitennavigation (GPS)
zunehmend höhere Bedeutung. Für den Privat- und damit Sichtflieger aber ist die
terrestrische Navigation die wichtigste. Bei ihr vergleicht man das Bodenbild
mit seinem Abbild in der Luftkarte.
In dem ungeheuer spannenden Fach Navigation
beschäftigt man sich unter anderem mit folgenden Themen:
- Die Erde (Gestalt, Standortfestlegungen, Maßeinheiten der Luftfahrt usw.)
- Karten für die Luftfahrt (Projektionsarten, Maßstäbe, Geographie Deutschlands usw.)
- Flugnavigation (Kompaßlehre, Erdmagnetismus, Kursbegriffe und -arten, Windeinfluß usw.)
- Terrestrische Navigation (Standortbestimmung, Koppelnavigation, Zeiteinteilung usw.)
- Funknavigation (Radiokompaß, Drehfunkfeuer, Fremdpeilung, GPS, Radar usw.)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
(§ 1 Abs. 2 Nr. 3 LuftPersV)
Die Wetterkunde gibt einen Einblick in die Faszination des Wetters.
Was ist Wetter? Wo spielt es sich ab? Wie entsteht es? Und vor allem:
Welchen Einfluß hat es auf die Fliegerei? Die Lufthülle der Erde birgt
für den normalgebildeten Zeitgenossen zahlreiche Rätsel, denen nachzugehen
im wahrsten Sinne des Wortes Horizonte öffnet.
Für Sichtflugpiloten ist es besonders wichtig, sich mit der Wetterkunde
auseinanderzusetzen, denn (schlechtes) Wetter ist oft ursächlich für ein
Mißlingen des Fluges. Wenn es glimpflich verläuft, hat man noch die
Möglichkeit umzukehren. In schlimmeren Fällen kann eine Sicherheits- oder
Notlandung erforderlich werden. Und wenn der Pilot ganz besonders
leichtfertig ist, unterläßt er beides und ist dann vielleicht noch
einen kurzen Moment überrascht, wo jetzt um alles in der Welt die
Baumkronen herkommen.
In der Meteorologie beschäftigt man sich unter anderem mit folgenden Themen:
- Die Atmosphäre (physik. Aufbau, Zusammensetzung der Luft, Luftdruck und -dichte etc.)
- Der Einfluß des Wassers (Wasserkreislauf, Luftfeuchte, Taupunkt, Verdunstung etc.)
- Der Wind (Entstehung, Folgen, Einfluß etc.)
- Die Fronten (Kalt- und Warmfront, Zyklonen, Okklusionen etc.)
- Flugwetter (Wind, Wolken, Gewitter, Nebel, Flugwetterberatung)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
(§ 1 Abs. 2 Nr. 4 LuftPersV)
Geht dem Rätsel nach, warum etwas, das schwerer ist als Luft, "oben bleibt".
Wer hat noch nicht auf dem Flughafen gestanden und sich beeindruckt gefragt,
warum solche tonnenschweren Kolosse wie ein Jumbojet überhaupt abheben können?
Die Aerodynamik löst dieses Geheimnis auf. Hier erfährt der begeisterte
Flugschüler, warum er - in aller Regel - keine Angst haben muß, vom Himmel
zu fallen.
Folgende Themen machen die Aerodynamik zu einem Genuß:
- Die Bewegung von Gegenständen in der Luft (Strömungsverhältnisse etc.)
- Der Widerstand (Strömungs-, Druck- und Reibungswiderstand etc.)
- Der Auftrieb (Entstehung, Erhöhung, Einflußfaktoren etc.)
- Die Steuerorgane des Flugzeugs (Flugzeugachsen, Höhen-, Seiten- und Querruder, Trimmung)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
(§ 1 Abs. 2 Nr. 5 LuftPersV)
Beantwortet vor allem die Frage, wie ein Flugzeug funktioniert.
Folgende Themen sind insbesondere wichtig:
- Flugzeugkunde (Tragflächen, Leit- und Fahrwerk, Rumpf etc.)
- Richtige Beladung (Schwerpunkt, zulässige Startmasse und Zuladung etc.)
- Triebwerkkunde (Arten von Flugmotoren, Ottomotor, Kühlung, Treibstoffe etc.)
- Der Propeller (Arten, Wirkung, kleine und große Steigung)
- Instrumentenkunde (Funktionsweise von Höhen- und Fahrmesser, Variometer u.v.a.)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
(§ 1 Abs. 2 Nr. 6 LuftPersV)
Was muß man tun, wenn etwas nicht so ist wie sonst?
Hilfe, die Landebahn ist naß. Um Gottes Willen, in Flugrichtung geht ein
Regenschauer nieder. Ach du liebe Güte, die Drehzahl läßt immer mehr nach.
Und warum zum Teufel steigt die Öltemperatur dauernd weiter an?
Viele ungewöhnliche Situationen können den Piloten im Fluge überraschen.
Damit er nicht in Panik gerät und dann noch mehr Fehler macht, sollte er
wissen, wie er sich in außergewöhnlichen Fällen zu verhalten hat. In diesem
Fach erfährt er es.
Mit folgenden Themen muß er u.a. rechnen:
- Die Landepiste (naß, matschig, schneebedeckt; starke Neigung; Hindernisse etc.)
- Im Flugbetrieb (Störungen beim Start und im Fluge, Gebirge, Orientierungsverlust etc.)
- Luftfahrzeugführer (Plötzliche Funktionsstörungen)
- Das Luftfahrzeug (Ausfall von Steuerungsanlagen oder Instrumenten, Vereisung etc.)
- Wetterverschlechterung (Regen, Schnee, Hagel, Nebel, Dunst etc.)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
(§ 1 Abs. 2 Nr. 7 LuftPersV)
Dieses Sachgebiet konfrontiert uns mit den (niedrigen) Grenzen unserer Fähigkeiten.
Mehr als 80% aller Flugunfälle beruhen auf menschlichem Versagen. Oft verunfallen
die erfahrenen Piloten, bei denen keiner mit einem Unfall gerechnet hätte.
Der Mensch ist nicht für den Luftraum geboren, er hat ihn sich nur - jeweils
vorübergehend - angeeignet. Und oft erreicht, ja überschreitet er dabei seine
physiologischen Grenzen. Diese kennenzulernen ist Aufgabe des Fachs
Menschliches Leistungsvermögen.
Lernen Sie Ihren Körper kennen mit namentlich folgenden Aspekten:
- Mensch und Sauerstoff (Atmung, Kreislauf, Stoffwechsel, Gasgesetze, Mangel etc.)
- Die Sinne (insb. das Ohr, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsfehler etc.)
- Druck und Temperatur (Druckfallkrankheit, Einfluß von Hitze und Kälte)
- Gesundheit (Medikamente, Drogen, Alkohol und Nikotin)
- Psychologie (Entscheidungsprozesse, Persönlichkeit des Piloten, Stress etc.)
Den Lehrplan für dieses Fach finden Sie in der Anlage 1A der
2. DVLuftPersV
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