Sehr geehrter Besucher meiner Homepage!


leider muß ich die Haftung für alles, aber auch wirklich alles, restlos und nachdrücklich ausschließen (auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie meine Texte einen Schaden verursachen könnten).

Alles auf meinen Seiten Geschriebene habe ich zwar nach bestem Wissen erstellt. Eine Garantie für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität der Informationen und Texte muß ich aber leider ablehnen. Ich übernehme keine Haftung für Schäden jedweder Art, die durch Nutzung der dargebotenen und ggf. fehlerhaften, unvollständigen oder unterlassenen Informationen verursacht werden. Das gilt auch für die Angaben zu Gesetzes- und Verordnungstexten.

Auf meinen Haftungsausschluß für verlinkte Websites nehme ich Bezug. Sorry ...


Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, warum gerade auf einer Seite, die Gesetzestexte zum Download anbietet, ein Haftungsausschluß dringend angebracht ist, dann schauen Sie sich nur einmal das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 an. Das Gesetz ist abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I, 2007 und beginnt auf S. 2631. Bestens versteckt - in Artikel 9 Abs. 20, auf Seite 2672, also 41 Seiten später - hat der freundliche Gesetzgeber auch das Luftverkehrsgesetz geändert. Und zwar hat er angeordnet, daß die Wörter "Gesetzes über den Versicherungsvertrag" in zwei Bestimmungen zu ersetzen sind durch das Wort "Versicherungsvertragsgesetz". Welcher normale Bürger kann solche Gesetzesänderungen noch zur Kenntnis nehmen? Obwohl ich eigentlich alle Bundesgesetzblätter auf Änderungen der Luftfahrtgesetze durchsehe, hatte ich diese gesetzgeberische Unverschämtheit übersehen. Erst bei einer späteren Änderung des LuftVG ist mir das dann aufgefallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ende des Textes (khftg.html - 15.02.09)