Aufwendungsersatz für Vereinsarbeit (§ 3 Nr. 26a EStG)
Als Erwin Huber noch bayerischer Finanzminister war, ließ er seinem
Ärger über die Deutsche Steuer-Gesetzgebung einmal wie folgt freien
Lauf: "Der Satz des Pythagoras umfasst 24 Worte, das Archimedische
Prinzip 67, die Zehn Gebote 179, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung
300 - und allein der Paragraph 19a des deutschen Einkommensteuergesetzes
1862 Worte." Offenbar hatte er § 3 EStG übersehen. Der nämlich hat
6194 Worte und dürfte damit eine der längsten Bestimmungen moderner
Gesetzgebung überhaupt sein. Die Länge allein trägt ausnahmsweise nicht zur
Unverständlichkeit bei, denn § 3 EStG beginnt mit den beiden tragenden
und wohlklingenden Worten:
"Steuerfrei sind" ...Danach folgen dann deutlich über 70 Nummern mit Tatbeständen, bei denen der Fiskus nicht zugreift. Hier von Bedeutung ist nur die Nr. 26a und auch sie kann man noch kürzen. Der hier interessierende Teil - die sog. Ehrenamtsklausel - lautet: ... "Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag … einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr."Die Sätze 2 und 3 seien nur der Vollständigkeit mit aufgeführt: "Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit - ganz oder teilweise - eine Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 12 oder 26 gewährt wird. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;"Wir können das für Fliegervereine zunächst ein bißchen vereinfachen. Man kann für ehrenamtliche Tätigkeit in einem Fliegerverein 500 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten unter folgenden Voraussetzungen:
|